Geschichte des Ratskellers Oldenburg
Mitten im Herzen der Fußgängerzone unten im Alten Rathaus befindet sich im historischen Gewölbe der Oldenburger Ratskeller. Erstmalige Erwähnung findet der Ratskeller als Gasthaus – damals noch Stadtkeller genannt – in der Urkunde des Grafen von Oldenburg vom 29.03.1355. Somit ist der Ratskeller sehr wahrscheinlich die älteste hier noch bestehende Gaststätte. Rathaus und Ratskeller bilden seit alters her eine Einheit, denn in Norddeutschland war es üblich, im Keller des Rathauses eine Weinstube einzurichten und mit deren Erlös das Gebäude zu erhalten. Dieses hat auch in Oldenburg Tradition.
Im Jahre 1999 haben wir die Räumlichkeiten nach zweijährigem Leerstand übernommen. In der Zwischenzeit bereits in der 2. Generation. Das Jahr 2020 haben wir erneut für umfangreiche Verschönerungsarbeiten genutzt. Zu unserer Freude ist unser Restaurant mit seinem historischen Gewölbe am Marktplatz, mitten in der Oldenburger Fußgängerzone, wieder zu einem beliebten Treffpunkt der Oldenburgerinnen und Oldenburger und Gästen von nah und fern geworden. Das Team des Ratskellers fühlt sich als Teil des städtischen Lebens und ist mit seiner Region eng verbunden.
Wie alles begann ...
wird man wohl nie ganz herausfinden können, liegen doch die Anfänge Oldenburgs und somit auch die des Ratskellers weitestgehend im Dunkel der Geschichte verborgen. Ein erstes Licht in dieses Dunkel bringt das Jahr 1108, in dem Oldenburg als "Aldenburg" erstmals urkundlich erwähnt wird.
Für den Ratskeller gehen noch weitere zwei Jahrhunderte ins Land bis er in den Chroniken der Stadt zu finden ist. Seinen Anfang kann man um das Jahr 1345 vermuten. Am 6. Januar wurde Oldenburg durch den Grafen Konrad das bremische Stadtrecht verliehen. Das Rathaus wurde danach erbaut und somit wohl auch der Ratskeller.
Urkundlich erwähnt wird der damalige "Stadtkeller" allerdings erst zehn Jahre später, genau am 29.03.1355 findet sich ein Eintrag in den Chroniken der Stadt.
1355, 29. März, Oldenburg
Aus dem Oldenburger Urkundenbuch:
"Die Grafen Johann, Christian und Wilhelm von Oldenburg, Gebrüder, sowie die Grafen Konrad, Gerhard und Christian von Oldenburg, Gebrüder, verbieten im Einvernehmen mit ihren Rittern und dem Rate zu Oldenburg für die nächsten 6 Jahre zugunsten des Oldenburger Bieres den Verkauf fremder Getränke in der Stadt wie in der Herrschaft Oldenburg. Ausgenommen wird der Stadtkeller zu Oldenburg, wo die Ratsherren Wein und fremdes Bier halten dürfen, und das Stadtland, wo Bremer Bier verkauft werden darf." (Quelle: Oldenburger Urkundenbuch, Bd.1, von Prof. Dr. D. Kohl)
Aus den Chroniken der Stadt:
" ... It enwere dat the ratmanne van Oldenborch wyin vnde vromede ber in eres stades kelnere hebben wolden, des sculden de ratmanne binnen desen ses jaren to allen tyden mechtyg wesen to dunne unde to latenne. ..." (Quelle: Stadtarchiv Oldenburg)
Das 17. Jahrhundert
Nach diesem Eintrag jedoch verdunkelt sich die Geschichte wiederum und erst mit dem 20.02.1672 lässt sich ein weiterer Eintrag entdecken. Urkundlich wurde dem Pächter Oswald Jansen verboten, französische Weine auszuschenken - aufrichtiger guter rheinischer und spanischer Wein sollte es sein.
Auch für die Oldenburger verhieß das letzte Viertel des 17. Jahrhunderts nichts Gutes. Nach den friedlichen Zeiten unter Graf Anton Günther (1603-1667), von dem in der Anton Stube ein Wandbild zu sehen ist, folgten nach 1667 schwere Zeiten.
Die Pest forderte ihre Opfer 1667/68 und ein Großbrand im Jahre 1676 zerstörte einen Großteil der damaligen Altstadt, mehr als 700 Wohnungen und 230 Nebengebäude. Nur etwa 120 Wohnungen blieben unzerstört. 1677 wurde mit dem Wiederaufbau der Altstadt begonnen.
Das 19. Jahrhundert
Und wiederum sollte mehr als ein Jahrhundert vergehen, bis erneut vom Ratskeller zu lesen war. Auch diesmal war die Erwähnung ein Verbot. So wurde der Versuch unternommen, dem damaligen Pächter des Ratskellers den Ausschank von Branntwein vertraglich zu untersagen. Es blieb bei dem Versuch...
Mit ausdrücklicher Entscheidung des Staatsministeriums und der ausdrücklichen Billigung des Großherzoges wurde am 25.01.1866 das jahrzehntelange Tauziehen um eine eingeschränkte Konzession im Ratskeller zwar beendet, doch den Gedanken daran bewahrte der Rat.
Mit dem Beschluss vom 11. Januar des Jahres 1887 wurde für das neue Rathaus festgelegt, dass der Ratskeller eine Restauration ersten Ranges darstellen sollte.
Das 20. Jahrhundert
1903 wurde dieser Beschluss vom Magistrat noch einmal ausdrücklich festgelegt, indem dem Wirt die Führung einer Restauration ersten Ranges vertraglich abverlangt und gleichzeitig untersagt wurde "Branntwein unter 10 Pfennig das Glas zu verabreichen".
Um den heutigen Rat der Stadt vor derartigen Eingriffsnotwendigkeiten zu schützen, soll auch jetzt und in Zukunft der Ratskeller in gutbürgerlicher Tradition geführt werden.
Alte Ansichten des Oldenburger Rathauses und des Oldenburger Ratskellers
Bilder, mit freundlicher Genehmigung von: https://www.alt-oldenburg.de