Geschichte des Ratskellers Oldenburg

Teilnahmebedingungen Jubiläums-Gewinnspiel

1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt für das Gewinnspiel sind Personen, die ihren Wohnsitz innerhalb Deutschlands haben und mindestens 18 Jahre alt sind. Ausgenommen von der Teilnahme des Gewinnspiels sind Mitarbeitende des Ratskeller Oldenburgs, deren Angehörige und Haushaltsmitglieder.

Die Teilnahme über automatisierte Verfahren ist unzulässig. Eine Mehrfachteilnahme am Gewinnspiel ist bei mehrmaligem Besuch unseres Restaurants während des Aktionszeitraumes 08.06.2024 bis 31.08.2024 grundsätzlich möglich. Jeder zahlende Gast (Speisen und Getränke) bekommt die Möglichkeit an dem Gewinnspiel teilzunehmen.

2. Teilnahme

Die Teilnahme erfolgt durch das Ausfüllen der Bereitgelegten Formulare . Es sind dabei jeweils wahrheitsgemäß Name sowie gegebenenfalls weitere erforderliche Daten anzugeben.
Alle vollständig ausgefüllten  und abgegebenen Formulare nehmen am Gewinnspiel teil.

3. Teilnahmeschluss 

Der Teilnahmeschluss für das Gewinnspiel ist der 31.08.2024

4. Gewinnauslosung

Die Auslosung erfolgt zeitnah nach dem Teilnahmeschluss am 03.09.2024 unter Zeugen.

Es besteht kein Anspruch auf den Gewinn, das Los entscheidet. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

5. Gewinnmitteilung
Der Ratskeller Oldenburg behält sich vor, die Namen der Gewinner öffentlich bekannt zu geben. Mit Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer mit einer Veröffentlichung seines Namens im Gewinnfalle einverstanden.

Die Gewinner des Gewinnspiels werden telefonisch oder schriftlich benachrichtigt.

6. Gewinn
Folgende Gewinne mit einem Gesamtwert von 2500,00 € werden verlost:

100 Restaurantgutscheine im Wert von 25 € zur Einlösung in unserem Hause.

Eventuell dem Gewinner bei und/oder durch die Nutzung des Gewinns entstehende (Folge-)Kosten sind nicht erfasst. Die Gutscheine sind bis zum 30.09.2025 einzulösen und verlieren danach Ihre Gültigkeit.

Der Ratskeller Oldenburg übernimmt keine Haftung für Schäden, die einem Teilnehmer durch die Annahme und / oder Nutzung des Gewinns entstehen.

Eine Barauszahlung des Gewinnes oder ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht auf Dritte übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.

7. Ausschluss
Der Ratskeller Oldenburg behält sich vor, Teilnehmer von dem Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder falls sich Teilnehmer der Manipulation oder anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen.
Der Ratskeller Oldenburg behält sich zudem vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmern stehen in diesen Fällen keine Ansprüche gegen den Ratskeller Oldernburg zu.

8. Datenschutzhinweise
a) Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne ist der Ratskeller Oldenburg, Markt 1, 26122 Oldenburg
b) Bei Fragen zum Datenschutz werden Sie sich an den Ratskeller Oldenburg, Datenschutzbeauftragter, Markt 1, 26122 Oldenburg datenschutz@ratskeller-oldenburg.de
c) Umfang, Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zwecks Abwicklung der Rezept-Einsendungen und des Gewinnspiels (Feststellung der Teilnahmeberechtigung, Ermittlung und Benachrichtigung der ausgewählten Teilnehmer). Sofern eine namentliche Nennung der Teilnehmer in den Teilnahmebedingungen vermerkt ist und die Teilnehmer nicht ausdrücklich und schriftlich einer Veröffentlichung ihrer Namen widersprechen, werden ihre Namen möglicherweise veröffentlicht. Weitere Einzelheiten zum Verarbeitungszweck können Sie den zugrundeliegenden Teilnahmebedingungen sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen. Die Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b, f DSGVO.
Soweit erforderlich verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten, beispielsweise der Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei solchen.
Die Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f, c DSGVO i.V.m. § 661a BGB.
d) Empfänger der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben.
e) Speicherdauer
Die bei uns gespeicherten Daten werden gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.


Mitten im Herzen der Fußgängerzone unten im Alten Rathaus befindet sich im historischen Gewölbe der Oldenburger Ratskeller. Erstmalige Erwähnung findet der Ratskeller als Gasthaus – damals noch Stadtkeller genannt – in der Urkunde des Grafen von Oldenburg vom 29.03.1355. Somit ist der Ratskeller sehr wahrscheinlich die älteste hier noch bestehende Gaststätte. Rathaus und Ratskeller bilden seit alters her eine Einheit, denn in Norddeutschland war es üblich, im Keller des Rathauses eine Weinstube einzurichten und mit deren Erlös das Gebäude zu erhalten. Dieses hat auch in Oldenburg Tradition.


Im Jahre 1999  haben wir die Räumlichkeiten nach zweijährigem Leerstand übernommen. In der Zwischenzeit bereits in der 2. Generation. Das Jahr 2020 haben wir erneut für umfangreiche Verschönerungsarbeiten genutzt. Zu unserer Freude ist unser Restaurant mit seinem historischen Gewölbe am Marktplatz, mitten in der Oldenburger Fußgängerzone, wieder zu einem beliebten Treffpunkt der Oldenburgerinnen und Oldenburger und Gästen von nah und fern geworden. Das Team des Ratskellers fühlt sich als Teil des städtischen Lebens und ist mit seiner Region eng verbunden.

Wie alles begann ...

wird man wohl nie ganz herausfinden können, liegen doch die Anfänge Oldenburgs und somit auch die des Ratskellers weitestgehend im Dunkel der Geschichte verborgen. Ein erstes Licht in dieses Dunkel bringt das Jahr 1108, in dem Oldenburg als "Aldenburg" erstmals urkundlich erwähnt wird.

Für den Ratskeller gehen noch weitere zwei Jahrhunderte ins Land bis er in den Chroniken der Stadt zu finden ist. Seinen Anfang kann man um das Jahr 1345 vermuten. Am 6. Januar wurde Oldenburg durch den Grafen Konrad das bremische Stadtrecht verliehen. Das Rathaus wurde danach erbaut und somit wohl auch der Ratskeller.

Urkundlich erwähnt wird der damalige "Stadtkeller" allerdings erst zehn Jahre später, genau am 29.03.1355 findet sich ein Eintrag in den Chroniken der Stadt.

1355, 29. März, Oldenburg

Aus dem Oldenburger Urkundenbuch:
"Die Grafen Johann, Christian und Wilhelm von Oldenburg, Gebrüder, sowie die Grafen Konrad, Gerhard und Christian von Oldenburg, Gebrüder, verbieten im Einvernehmen mit ihren Rittern und dem Rate zu Oldenburg für die nächsten 6 Jahre zugunsten des Oldenburger Bieres den Verkauf fremder Getränke in der Stadt wie in der Herrschaft Oldenburg. Ausgenommen wird der Stadtkeller zu Oldenburg, wo die Ratsherren Wein und fremdes Bier halten dürfen, und das Stadtland, wo Bremer Bier verkauft werden darf." (Quelle: Oldenburger Urkundenbuch, Bd.1, von Prof. Dr. D. Kohl)

Aus den Chroniken der Stadt:

" ... It enwere dat the ratmanne van Oldenborch wyin vnde vromede ber in eres stades kelnere hebben wolden, des sculden de ratmanne binnen desen ses jaren to allen tyden mechtyg wesen to dunne unde to latenne. ..." (Quelle: Stadtarchiv Oldenburg)

Das 17. Jahrhundert

Nach diesem Eintrag jedoch verdunkelt sich die Geschichte wiederum und erst mit dem 20.02.1672 lässt sich ein weiterer Eintrag entdecken. Urkundlich wurde dem Pächter Oswald Jansen verboten, französische Weine auszuschenken - aufrichtiger guter rheinischer und spanischer Wein sollte es sein.

Auch für die Oldenburger verhieß das letzte Viertel des 17. Jahrhunderts nichts Gutes. Nach den friedlichen Zeiten unter Graf Anton Günther (1603-1667), von dem in der Anton Stube ein Wandbild zu sehen ist, folgten nach 1667 schwere Zeiten.

Die Pest forderte ihre Opfer 1667/68 und ein Großbrand im Jahre 1676 zerstörte einen Großteil der damaligen Altstadt, mehr als 700 Wohnungen und 230 Nebengebäude. Nur etwa 120 Wohnungen blieben unzerstört. 1677 wurde mit dem Wiederaufbau der Altstadt begonnen.

Das 19. Jahrhundert

Und wiederum sollte mehr als ein Jahrhundert vergehen, bis erneut vom Ratskeller zu lesen war. Auch diesmal war die Erwähnung ein Verbot. So wurde der Versuch unternommen, dem damaligen Pächter des Ratskellers den Ausschank von Branntwein vertraglich zu untersagen. Es blieb bei dem Versuch...

Mit ausdrücklicher Entscheidung des Staatsministeriums und der ausdrücklichen Billigung des Großherzoges wurde am 25.01.1866 das jahrzehntelange Tauziehen um eine eingeschränkte Konzession im Ratskeller zwar beendet, doch den Gedanken daran bewahrte der Rat.

Mit dem Beschluss vom 11. Januar des Jahres 1887 wurde für das neue Rathaus festgelegt, dass der Ratskeller eine Restauration ersten Ranges darstellen sollte.

Das 20. Jahrhundert

1903 wurde dieser Beschluss vom Magistrat noch einmal ausdrücklich festgelegt, indem dem Wirt die Führung einer Restauration ersten Ranges vertraglich abverlangt und gleichzeitig untersagt wurde "Branntwein unter 10 Pfennig das Glas zu verabreichen".

Um den heutigen Rat der Stadt vor derartigen Eingriffsnotwendigkeiten zu schützen, soll auch jetzt und in Zukunft der Ratskeller in gutbürgerlicher Tradition geführt werden.


Alte Ansichten des Oldenburger Rathauses und des Oldenburger Ratskellers                      

Bilder, mit freundlicher Genehmigung von: https://www.alt-oldenburg.de